Unzufrieden mit Arbeitszeugnis: GEGENENTWURF erstellen

Es kommt leider häufig vor, dass vormals geschätzte, anerkannte oder sogar hochgelobte Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis erhalten, mit dessen Inhalt sie überhaupt nicht einverstanden sind.

Aber was können Sie tun, wenn beispielsweise Ihre Arbeitsaufgaben nur oberflächlich angerissen werden, Ihr guter Umgang mit Kunden gar nicht erwähnt wird oder merkwürdige Formulierungen (Stichwort: Geheimcode) im Zeugnis enthalten sind?

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foto: © icons8 team on Unsplash.com

Prüfen Sie Ihr Zeugnis

Der erste Schritt sollte eine gründliche Überprüfung des Arbeitszeugnisses sein.

Prüfen Sie, an welchen Stellen es definitiv Nachbesserungsbedarf gibt.

Besonders wichtig sind hier diese vier Punkte im Zeugnis:

  1. Gesamtnote
  2. Tätigkeitsbeschreibung (Aufgaben)
  3. besondere Leistungen und Erfolge
  4. Schlussabsatz (mit Kündigungsgrund, Dank und Bedauern, guten Zukunftswünschen)

Schließlich gibt es klare Kriterien dafür, wann Beurteilungen im Zeugnis eher schwach sind. Und wann Bewertungen "gut" oder "sehr gut" sind.

Arbeitszeugnis: So prüfen Zeugnisprofis!
  1. Gesamtnote (Zusammenfassende Leistungsbeurteilung) - Welcher Notenstufe entspricht die Gesamtnote?
  2. Aufgabenblock - Ist die Tätigkeitsbeschreibung aussagekräftig?
  3. Besondere Erfolge - Werden interessante Ergebnisse, Resultate, Leistungen oder Erfolge erwähnt?
  4. Eigenmotivation - Wie steht es um das Engagement am Arbeitsplatz?
  5. Arbeitskönnen und Belastbarkeit - Folgte auf das Engagement auch eine entsprechende Leistung?
  6. Fachwissen - Sind die Fachkenntnisse umfassend und aktuell?
  7. Arbeitsweise - Wie strukturiert und planvoll wurden Arbeitsaufgaben erledigt?
  8. Arbeitserfolg - Welche Qualität hatten die erbrachten Leistungen?
  9. Gesamtnote (Zusammenfassende Leistungsbeurteilung) - Welcher Notenstufe entspricht die Gesamtnote?
  10. Sozialverhalten intern - Wie war das Verhältnis gegenüber Vorgesetzten und Kollegen?
  11. Sozialverhalten extern - Wie wurde mit Kunden, Geschäftspartnern, externen Dienstleistern oder Behörden zusammengearbeitet?
  12. Kündigungsgrund - Wer hat gekündigt? Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
  13. Dank und Bedauern - Wird für die engagierte Mitarbeit gedankt und der Weggang bedauert?
  14. Zukunftswünsche - Wird für die Zukunft "alles Gute und weiterhin Erfolg" gewünscht?
  15. Geheimcode - Enthält das Zeugnis missverständliche oder mehrdeutige Formulierungen?
  16. Individuelle Stärken - Entsteht insgesamt das Bild eines passiven und abwartenden oder das eines aktiven und zupackenden Mitarbeiters?
  17. Führungskraft: Werden Führungserfolg und Führungsstil positiv bewertet?

 

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Sollten Sie bei Ihrer Prüfung anhand der vorgestellten Kriterien Mängel feststellen, ist es sinnvoll beim Arbeitgeber eine Korrektur einzufordern.

Welche Schritte sind hierbei möglich und sinnvoll?

Erstellen Sie einen Gegenentwurf

Zunächst bietet es sich an, einen Gegenentwurf zur Version des Arbeitgebers zu erstellen und auf die Punkte hinzuweisen, mit denen Sie nicht einverstanden sind.

Sollten Sie hier unsicher sein, können Sie sich auch externen Rat einholen. Für rechtliche Fragen sind Rechtsexperten zuständig, beispielsweise Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Korrekturen an Ihrem Zeugnis können Sie aber auch mithilfe von Zeugnisexperten erzielen.

So haben wir in unserer Beratungspraxis in den letzten 25 Jahren etwa 6.000 Kundinnen und Kunden zu ihren Arbeitszeugnissen professionell beraten. Und mit einem vollständig ausgearbeiteten Gegenentwurf die gewünschten Änderungen, oder einen wesentlichen Teil davon, auch ohne Anwalt erzielt.

Es gibt aber durchaus auch sehr uneinsichtige Firmen, die erst nach Aufforderung durch einen Rechtsanwalt Einsicht zeigen oder es sogar auf einen Prozess ankommen lassen.

Coaching-Tipp

Eine eher allgemein gehaltene Beschwerde-E-Mail an den ehemaligen Arbeitgeber beziehungsweise an die verantwortliche Personalabteilung führt selten zum gewünschten Ziel.

Die Zeugnispraxis bestätigt immer wieder, dass ein Gegenentwurf hilfreich ist, der den gewünschten Veränderungsbedarf ganz konkret benennt.

Aktivieren Sie Verbündete

Idealerweise haben Sie beim alten Arbeitgeber noch Kontakte, die Ihre Änderungswünsche unterstützen. Hierbei wird es sich häufig um die ehemalige oder den ehemaligen Fachvorgesetzten handeln.

Möglicherweise kann sie oder er moderierend auf die Personalabteilung einwirken.

Es kommt aber auch vor, dass Geschäftsführer/-innen oder Inhaber/-innen sich dafür einsetzen, einen Kompromiss in Sachen strittiges Arbeitszeugnis zu finden.

Beispielsweise dann, wenn bekannt ist, dass Sie jahrelang gute und erfolgreich Arbeit geleistet haben. Es aber in der jüngeren Vergangenheit Ärger und Konflikte mit einer neuen zugeordneten Führungskraft gegeben hat.

Grundsätzlich gilt: Je höher Ihre Kontakte in der Firmenhierarchie angesiedelt sind, umso besser sind Ihre Erfolgschancen auf eine Änderung.

Fordern Sie die Firma zum Handeln auf

Üblicherweise werden Sie Ihren Gegenentwurf per E-Mail versenden. Formulieren Sie Ihren Wunsch nach Korrektur des Arbeitszeugnisses im Begleittext der E-Mail zunächst freundlich.

Erst freundlich im Ton

Verweisen Sie auf die vormals gute und produktive Zusammenarbeit und äußern Sie die Hoffnung, dass die Firma Ihr langjähriges Engagement, Ihre vielfältigen Arbeitsaufgaben und Verantwortungsbereiche und Ihre nachweisbaren Erfolge sicherlich auch im Arbeitszeugnis würdigen möchte.

Verweisen Sie weiter darauf, dass Sie Verständnis für die knappen zeitlichen Ressourcen beim alten Arbeitgeber haben - und deswegen gleich eine korrigierte Version mitschicken, die der Einfachheit gerne übernommen werden kann.

Die Schärfe nimmt zu

Erfolgt auf den ersten freundlichen Versuch keine Reaktion, was leider häufiger vorkommt, sollten Sie die Tonlage etwas verschärfen. Behaupten Sie beispielsweise, dass Sie in Vorstellungsgesprächen auf merkwürdige Formulierungen angesprochen worden sind und befürchten, durch das Zeugnis Nachteile im Bewerbungsverfahren zu erleiden.

Diesen klaren Wink mit dem Zaunpfahl verstehen viele Firmen. Schließlich gab es schon Gerichtsurteile, die Arbeitnehmern Schadenersatz zusprachen, weil fehlerhafte Arbeitszeugnisse das weitere berufliche Fortkommen erheblich erschwert haben.

Setzen Sie beim zweiten Versuch definitiv auch eine Frist. So wird auf der Firmenseite deutlich, dass Sie es ernst meinen.

Juristischer Beistand

Ob Sie im weiteren Verlauf juristischen Beistand heranziehen möchten, hängt sicherlich auch davon ab, wie gravierend Sie den Änderungsbedarf einschätzen.

Orientieren Sie sich an der Grundregel der Arbeitsgerichte, dass Verbesserungen der Note "befriedigend" in Richtung "gut" oder "sehr gut" vom Arbeitnehmer begründet werden müssen.

Und dass Verschlechterungen in Richtung "ausreichend" oder gar "mangelhaft" vom Arbeitgeber belegt werden müssen.

Nervenaufreibend, aber oft erfolgreich

In unserer Beratungspraxis erleben wir es immer wieder, dass diejenigen Arbeitnehmer/-innen, die sich gegen unzutreffende oder ungerechte Arbeitszeugnisse wehren, oft Erfolg haben.

Nicht alle Firmen sind beim Verfassen böswillig. Viele Personalmitarbeiter wurden niemals für die Aufgabe "Zeugnis verfassen" geschult und wissen daher gar nicht im Detail, was sie schreiben. Oft werden frühere Versionen nur leicht angepasst und mit neuem Namen und aktuellem Tagesdatum versehen. So werden dann auch fehlerhafte und missverständliche Bewertungen und Beschreibungen übernommen.

Experten-Tipp

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